AGB –

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird bzw. schriftlich abweichende Vereinbarungen bei Vertragsabschluß getroffen wurden.

1.2.
Die AGB der Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann gelten ausschließlich; Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1.
Jeder der Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die eine Vergütung nach unserer Preistabelle auf Stundenabrechnungsbasis als vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

2.4.
Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Soweit der Auftraggeber nach erteilter Zustimmung die Nutzungsrechte an Dritte weitergeben sollte, hat er sicherzustellen, daß der Dritte die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Pflichten in gleicher Weise erfüllt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1.
Entwürfe, Reinzeichnungen und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage unserer Preisliste für Dienstleistungen nach geleisteten Stunden, sofern keine anderen Vereinbarungen, z. B. Kostenvoranschlag mit Preisbindung, getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.4
Mit der Übermittlung von Material zur Gestaltung durch den Kunden an uns stellt der Kunde die Eledorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in Ihren Rechten verletzt. Die Veröffentlichung der vom Kunden gemachten Angaben und Grafikeinbindungen sind ausdrücklich gewünscht und werden von der Eldorando Werbeagentur Hans-Erich Schlichtmann nicht auf evtl. Rechte Dritter überprüft. Die Richtigkeit der gemachten Angaben liegt alleine in der Verantwortung des Kunden.

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1.
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.2.
Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1.
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend unserer Preisliste abgerechnet.

5.2.
Die Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.
An Entwürfen und Reinzeichnungen und anderen für den Auftraggeber erstellten Gewerken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

6.2.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3.
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.4.
Die Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und/oder zu vergüten.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen.

7.2.
Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann 1 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Haftung

8.1.
Die Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8.2.
Wir verpflichten uns, unsere Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir für unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

8.3.
Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von uns. Wir haften nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Konzepten, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.5.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Konzepte, Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung unsererseits.

8.6.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet wir nicht.

8.7.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8.8. Die Gewährleistung auf Webseiten (inkl. Shops und anderer Formen) bezieht sich nur auf von uns selbst erstellte Software und die Teile einer Anpassungen an Software/ Code, nicht aber auf die von OpenSource-Entwicklern gelieferten Softwaren oder Module/PlugIns. Für Fehler in zugelieferten Softwaren ünernehmen wir keine Gewährleistung.

8.9. Die Gewährliestungsfrist bei Webseiten (Shops etc.) beträgt 2 Jahre nach Online-Stellung bei erster Erstellung. Bei Updates beträgt sie 12 Monate nach Onlinestellung. Für von Kunden explizit an Software gewünschten Änderungen, die später nicht unseren Empfehlungen entsprechen leisten wir keine Gewährleistung.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten uns den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.

9.2.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Geheimhaltung

10.1.
Die Eldorando Werbeagentur Andreas Schlichtmann verpflichtet sich, alle ihr während ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge und Geschäftsgeheimnisse nur im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Insbesondere sind auch Informationen von oder über Kunden des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln.

10.2.
Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Schlußbestimmungen

11.1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 21640 Horneburg, Deutschland.

11.2.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3.
Es gilt das deutsche Recht.

11.4.
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Horneburg, den 1. Januar 2023

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